Seit Juli 2015 ist das IT-Sicherheitsgesetz in Kraft, ein Gesetz zur „Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“. Übergeordnetes Ziel ist der Schutz der Bürger sowie die Sicherheit von Unternehmen im Internet. Schaut man sich das neue Gesetz an, so birgt es einige besonders interessante Punkte.
Schlagwort: IT-Sicherheit
Das Bestreben, sich zu revanchieren, gefährdet die IT-Sicherheit
Menschen, die bereits etwas für sie Wertvolles erhalten haben, sind häufiger bereit, dem Geber auch ihrerseits einen Gefallen zu tun. Das Bestreben, einen Ausgleich für das Erhaltene zu schaffen, ist oft derart stark, dass sogar grundlegende Sicherheitsvorkehrungen außer Acht gelassen werden.
Zuvorkommende Schwachstellen in der IT-Sicherheit
IT-Sicherheit assoziiert die Mehrheit der Computernutzer mit sorgsam errichteten Firewalls, Rechenzentren im Hochsicherheitstrakt, Richtlinien für hochkomplexe Passworte und kaum zu durchdringenden Prozessen zur Vergabe von Benutzerrechten.
Derlei technische Hürden zu überwinden gestaltet sich für moderne Computergauner immer komplexer. Entsprechende Kopfstände müssen diese zu ihrem Glück aber gar nicht vollführen, denn sie können sich immer wieder auf die zuvorkommenden Schwachstellen zum Beispiel in Gestalt der Mitarbeiter am Empfang oder auch neuer und mit der Organisation noch nicht vertrauter Mitarbeiter verlassen, welche die bösen Buben tatkräftig dabei unterstützen, Informationen über die IT-Infrastruktur zu sammeln oder auch direkt Zugang zum Netzwerk zu bekommen. Das Liefern von Passwörtern ist oft eine Serviceleistung, die inklusive ist.
Sind Sie sicher, dass nicht auch in Ihrem Unternehmen menschliche Schwachstellen aktiv sind, die jeden Tag nicht nur gegenüber Ihren Kunden und Geschäftspartnern, sondern auch gegenüber Gaunern, die es auf Ihre Geschäftswerte abgesehen haben, freundlich und zuvorkommend auftreten? Sie meinen, dies sei ausgeschlossen?
Die folgende Schilderung wird Sie zum Nachdenken anregen: