Mehr als ein Jahr nach dem Ende der Übergangsfrist nach Inkrafttreten der EU-DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung) arbeiten viele Unternehmen immer noch an der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen. Dass dies empfindlich den betrieblichen Geldbeutel belasten kann, zeigen richterliche Verurteilungen zu hohen Bußgeldern nach Verstößen gegen DSGVO-Regelungen.
So wurde das Banking-Startup N26 nach Berichten des Tagesspiegels zu einem Bußgeld von 50.000 EUR verurteilt, weil es Kundendaten früherer Nutzer der Banking-App unberechtigt in Form einer „schwarzen Liste“ gespeichert hatte, um dafür zu sorgen, dass diese Kunden bei der Bank kein neues Konto eröffnen können.
Auch die Betreiber des Portals knuddels.de wurden wegen des Verstoßes gegen die DSGVO zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Unternehmen muss 20.000 EUR zahlen, weil es Passwörter unverschlüsselt gespeichert hat.
Mit 80.000 EUR musste ein Unternehmen in Baden-Würtemberg das höchste bisher verhängte Bußgeld bezahlen, bei dem durch eine Datenpanne Gesundheitsdaten versehentlich im Internet veröffentlicht wurden.
Fazit: Eile ist geboten bei der Umsetzung der DSGVO-Vorschriften für alle Unternehmen und Institutionen, die dies noch nicht erledigt haben.